Hecke schneiden für Düsseldorf, Köln & Neuss
Wann ist es verboten, eine Hecke zu schneiden?
In Deutschland gibt es einen gesetzlich vorgegebenen Zeitraum, wann es Ihnen untersagt ist, Ihre Hecke zu schneiden. Entsprechende Regelungen sind im Bundesnaturschutzgesetz (BnatSchG) formuliert. Paragraf 39 regelt dabei, wann genau Sie Ihre Hecke schneiden dürfen und wann eben nicht. Demnach ist es verboten, Hecken, Gebüsche, lebende Zäune und andere Gehölze zwischen dem 1. März und dem 30. September auf den Stock zu setzen oder abzuschneiden.
Trotzdem aber müssen Sie Ihre Heckenschere innerhalb dieses Zeitraums nicht gänzlich in Keller oder Gartenhäuschen lassen. Denn einen rein pflegenden Schnitt dürfen Sie als Gartenbesitzer trotzdem auch während dieser Verbotszeit vornehmen. Zulässig sind laut BnatSchG schonende Form- und Pflegeschnitte zur Gesunderhaltung der Bäume und zur Beseitigung von Pflanzen-Zuwachs (§ 39 Abs. 5 S. 2 BnatSchG).
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